Glarner Tarif für stationäre Spitalbehandlung steht fest
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der tarifsuisse gegen die Festsetzung der Tarife für die stationäre Spitalbehandlung im Kanton Glarus abgelehnt. Der Glarner Regierungsrat hatte im Mai 2013 einen Basisfallwert von 9'750 Franken per 1. Januar 2012 festgelegt. (Urteil C-3425/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare