Réclusion à vie pour assassinat
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die von der Genfer Justiz im Jahr 2013 ausgesprochene lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Mann, der seinen Geliebten mit 47 Messerstichen ermordet hatte. Der Mann war obendrein Gehilfe eines anderen Verbrechens in Luxemburg. (Urteil 6B_600/2014) (sts)
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