Golfanlage muss unbewilligte Bauten rückbauen
BGer – Auf dem Golfplatz Uster (ZH) ist die ursprüngliche Garderobe in ein trendiges Restaurant mit erweiterten Parkmöglichkeiten umgewandelt worden, ohne dass alle Umbauten bewilligt worden waren. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass alles rückgebaut und das Restaurant in ein Café umgewandelt werden muss. (Urteil 1C_347/2014)
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