Lange Strafuntersuchung
BStGer – Ein seit März 2010 inhaftierter Georgier ist auf Geheiss des Bundesstrafgerichts freigelassen worden, weil die Bundesstaatsanwaltschaft auch im zweiten Anlauf Fehler in der Untersuchung begangen hat. 2012 war der Mann wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und weiteren Delikten verurteilt worden. (Urteil BH.2014.18)
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