Erleichterter Schutz bei ungerechtfertigter Betreibung
BGer – Zu Unrecht betriebene Personen können ihre Kredit- und Vertrauenswürdigkeit unter erleichterten Bedingungen schützen. Das Bundesgericht lockert die formellen Voraussetzungen für eine gerichtliche Feststellung, dass die Forderung gar nicht besteht. Dritte erhalten in diesem Fall keine Auskunft über die Betreibung. (Urteil 4A_414/2014)
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