Bissiger Hund: Keine Alternative zu Einschläferung
BGer – Die vom Veterinäramt des Kantons Waadt angeordnete Einschläferung eines Hundes ist rechtmässig. Mit einer weniger einschneidenden Massnahme kann das Risiko weiterer Beissattacken gegen Menschen nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Halters ab. (Urteil 2C_545/2014)
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