Revisionsgesuch eines Autofahrers wegen Drogenschnelltest
BGer – Das Bundesgericht hob einen Beschluss des Aargauer Obergerichts auf und wies ihn zur neuen Beurteilung zurück. Die Richter in Aarau müssen nun das Revisionsgesuch des Autofahrers prüfen. Der Lenker war wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gebüsst worden. Der Drogenschnelltest war jedoch offenbar unzuverlässig. (Urteil 6B_864/2014)
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