Taggelder wegen Prügelei gekürzt
BGer – Die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern hat einem Versicherten für 34 Tage das Arbeitslosengeld gestrichen, weil die Beteiligung an einer Prügelei zu seiner Kündigung geführt hat. Das Bundesgericht hat die Kürzung gutgeheissen, weil der Mann mit seinem Verhalten seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet habe. (Urteil 8C_582/2014)
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