Zugang zu Geheimdienstberichten
BVGer – Nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts darf ein Journalist Berichte der Aufsicht über den Nachrichtendienst einsehen. Damit hebt das Gericht die Totalsperre des Verteidigungsdepartements (VBS) auf. (Urteil A-3122/2014)
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