Der Kampf gegen Designerdrogen
Im Kampf gegen neue Designerdrogen verbietet die Schweiz weitere 29 Einzelsubstanzen und zwei Substanz-Gruppen. Diese wurden am 1. Dezember 2014 in die Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (BetmVV-EDI) aufgenommen.
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