Jusletter

Kein Anspruch des Vaters auf Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16b EOG

Urteil des Bundesgerichts 9C_810/2013 vom 15. September 2014, zur Publikation vorgesehen

  • Autor/Autorin: Michael E. Meier
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Gleichheit von Frau und Mann, Wirtschaftliche u. soziale Rechte, Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Michael E. Meier, Kein Anspruch des Vaters auf Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16b EOG, in: Jusletter 3. November 2014
Das Bundesgericht verneinte in seinem Leitentscheid den Anspruch des Vaters auf Erwerbsersatz bzw. bezahlten Urlaub nach der Geburt seines Kindes. Der Anspruch sei nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auf die Mutter beschränkt. Die Ungleichbehandlung sei zudem nicht diskriminierend, weil die Anknüpfung der Mutterschaftsentschädigung am Geschlecht der Mutter biologische Gründe habe und deshalb mit Art. 8 Abs. 3 BV vereinbar sei.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt
  • 2. Erwägungen
  • 2.1. Anwendungsbereich von Art. 16b Abs.1 EOG
  • 2.2. Verletzung des Diskriminierungsverbots?
  • 3. Bemerkungen

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