Pokerräuber-Fall geht nochmals ans Obergericht Zürich
BGer – Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich hat vor Bundesgericht einen Erfolg erzielt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Schüsse des Pokerräubers in einer Bar an der Langstrasse am 16. Oktober 2010 als mehrfacher Mordversuch zu bewerten sind. (Urteil 6B_939/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare