Jusletter

Entschädigung für menschenrechtswidrige Haftbedingungen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte, Schaden. Schadenersatz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Entschädigung für menschenrechtswidrige Haftbedingungen, in: Jusletter 14. Juli 2014
BGer – Der Kanton Waadt muss einen Straftäter für die erlittenen menschenrechtswidrigen Haftbedingungen finanziell entschädigen. Die blosse Feststellung, dass die rund zehntägige Unterbringung in einer fensterlosen und dauerbeleuchteten Zelle eines Polizeigefängnisses widerrechtlich war, genügt nicht als Wiedergutmachung. (Urteil 6B_17/2014)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.