Bericht über die Europäische Sozialcharta genehmigt
Der Bundesrat hat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die revidierte Europäische Sozialcharta genehmigt. Er entspricht damit dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats «Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung». Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz aus rechtlicher Sicht die Mindestanforderungen für die Ratifikation erfüllen würde.
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