Plainte d'un expert en énergie nucléaire
BStGer – Die Bundesanwaltschaft hat zu Recht eine Beschwerde, die wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses von dem Nuklearexperten Marcos Buser erhoben wurde, ad acta gelegt. Das Bundesstrafgericht bestätigte die Entscheidung des Nichteintretens. (Urteil BB.2013.192) (sk)
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