Keine Diskriminierung von Vätern
EMRK – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde eines Schweizers ab, der das gemeinsame Sorgerecht mit seiner Ex-Frau verlangt hat. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Diskriminierungsverbot seien nicht verletzt worden. (Urteil 9929/12)
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