«Lex Koller» soll nicht aufgehoben werden
Für Personen im Ausland soll der Grundstückkauf in der Schweiz eingeschränkt bleiben. Der Nationalrat hat am 7. Mai 2014 beschlossen, die «Lex Koller» nicht aufzuheben. Es handelt sich um eine Formalität: Die Aufhebung ist kein Thema mehr, inzwischen diskutieren die Räte über Verschärfungen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare