Mörder bleibt in geschlossener Einrichtung
BGer – Das Bundesgericht erachtet die Verlängerung der stationären Massnahme für einen 47-Jährigen als rechtens, der 2004 im Kanton Nidwalden einen Fasnächtler erschossen hatte. Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde aber zugunsten der Massnahme aufgeschoben. (Urteil 6B_1199/2013)
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