Jusletter

Inhaftierte dürfen in Briefen ihrem Unmut Luft machen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Inhaftierte dürfen in Briefen ihrem Unmut Luft machen, in: Jusletter 12. Mai 2014
BGer – Die Basler Staatsanwaltschaft hat einen Brief eines Untersuchungshäftlings zu Unrecht zurückbehalten: Das Bundesgericht hat die Staatsanwaltschaft angewiesen, das von den Vorinstanzen als beleidigend und unanständig taxierte Schreiben unzensuriert weiterzuleiten. (Urteil 1B_103/2014)

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