Grosszügige Geschenke von Patienten
BGer – Eine schlafmittelabhängige Frau hat ihrem Hausarzt Grundeigentum im Wert von 2 Millionen Franken übertragen. Ihr später eingesetzter Vormund hat vor Gericht gefordert, den Vertrag für ungültig zu erklären. Das Bundesgericht hat diesen nun aber für rechtens erklärt. (Urteil 4A_3/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare