Jusletter

Die hypothetische Einwilligung im Medizinrecht – eine umstrittene und dem Schweizer Strafrecht (noch) fremde Rechtsfigur

  • Autoren/Autorinnen: Andreas Eicker / Stefanie Fisch
  • Rechtsgebiete: Strafrecht andere Länder und Rechtsvergleichung, Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil, Strafrecht Schweiz Besonderer Teil, Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
  • Zitiervorschlag: Andreas Eicker / Stefanie Fisch, Die hypothetische Einwilligung im Medizinrecht – eine umstrittene und dem Schweizer Strafrecht (noch) fremde Rechtsfigur, in: Jusletter 28. April 2014
Während die Rechtsfigur «hypothetische Einwilligung» in der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Zivilsachen anerkannt ist, hat sie bisher keine Aufnahme ins Schweizer Strafrecht gefunden. Das Bundesgericht gebraucht den Begriff «hypothetische Einwilligung» undifferenziert von der mutmasslichen Einwilligung. Die Schweizer Strafrechtslehre beginnt allmählich, sich mit diesem Konstrukt zu befassen. Der Beitrag soll einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand geben und als Anregung zur weiteren gedanklichen Auseinandersetzung mit dieser Rechtsfigur im Schweizer Strafrecht dienen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die deutsche Rechtsprechung zur hypothetischen Einwilligung
  • III. Ansätze zur dogmatischen Einordnung im Strafrecht
  • 1. Befürworter: Fehlende Zurechnung auf Rechtswidrigkeits- oder Tatbestandsebene
  • 1.1 Übertragung der objektiven Zurechnung auf die Rechtswidrigkeitsebene
  • 1.2 Unterbrechung der Erfolgszurechnung auf Tatbestandsebene
  • 2. Kritiker: Unvereinbarkeit mit dem anerkannten Deliktsaufbau
  • 2.1 Faktische Unmöglichkeit der Bestimmung eines hypothetischen Willens
  • 2.2 Missachtung der Struktur des Deliktsaufbaus
  • 2.3 Keine hypothetische Kausalität und Genehmigung als neue Rechtfertigungsgründe
  • 2.4 Missachtung des Selbstbestimmungsrechts
  • IV. Würdigung der Einwände und offene Fragen
  • V. Fazit
  • Literatur

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