FINMA eröffnet Anhörung zur Kollektivanlagenverordnung-FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagenverordnung-FINMA. Mit der Revision des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung wurden per 1. März 2013 die gesetzlichen Grundlagen geändert. Dies erfordert nun eine Totalrevision der entsprechenden FINMA-Verordnung. Die Anhörung dauert bis zum 19. Mai 2014.
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