Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Kauft man einen Drucker, dann ist damit auch der Kauf der Druckerpatrone verbunden; bei dem Kauf einer Kaffeemaschine benötigt man ebenfalls Kaffee, Kaffeekapseln oder Kaffeepads. Die Anschaffung eines Primärproduktes zieht i.d.R. die Verwendung eines Sekundärproduktes nach sich. Oft werden Primärprodukte so ausgestaltet, dass nur ein bestimmtes, auf die Marke abgestimmtes, Sekundärprodukt mit dem jeweiligen Gerät oder System kompatibel ist. Dies kann kartellrechtlich problematisch sein. Prof. Dr. Franz Böni analysiert kartellrechtlich den Systemmarkt anhand einer Analogie zur kartellrechtswidrigen Koppelung und wirft einen Blick auf die Entwicklungen im Fall «Nespresso».
 
Sei es die Eröffnung eines Bankkontos, der Kauf eines Reisetickets oder eine Online-Bestellung – ein moderner Geschäftsverkehr ohne AGB ist unvorstellbar. Da Unternehmen auf den einzelnen Vertragsabschluss zumeist nicht angewiesen sind, ist die Ausgestaltung der AGB selten Gegenstand von Verhandlungen und führt bisweilen zu bösen Überraschungen. Marius Stucki betrachtet die Ansätze aus Theorie und Praxis zur AGB-Inhaltskontrolle gemäss dem 2012 in Kraft getretenen revidierten Art. 8 UWG und zeigt eigene Vorschläge für die Handhabe der inhaltlichen Prüfung von AGB für die Praxis auf.
 
Die Kantone Genf und Wallis haben als letzte Kantone  die sog. Abfallgebühr nicht eingeführt. Der Kanton Wallis sieht sich nun den Forderungen des Bundesgerichts gegenübergestellt. Luc Jansen analysiert die verschiedenen juristischen Aspekte, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 4. Juli 2011 ergeben.
 
Yvonne A. Burger befasst sich mit einem konkreten Vorschlag zur Bekämpfung der Zersiedelung: Begrünung von Hochhäusern mit raumplanerischen Mitteln. Anhand von Beispielen untersucht sie die Frage, wie Akzeptanz, Attraktivität und Umweltverträglichkeit von Hochhäusern gesteigert werden können und welche Förderungsmöglichkeiten das Raumplanungs- und Baurecht hierfür zur Verfügung stellt bzw. welcher Handlungsbedarf des Gesetzgebers zur Durchsetzung besteht.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande

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