Jusletter

Zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben für Errichtung und Betrieb von Informationssystemen

Unter besonderer Berücksichtigung der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und der Zugriffsberechtigung und am Beispiel des Klienten-Informationssystems für Sozialarbeit (KiSS)

  • Autoren/Autorinnen: Astrid Epiney / Tobias Fasnacht
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Personenrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Astrid Epiney / Tobias Fasnacht, Zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben für Errichtung und Betrieb von Informationssystemen, in: Jusletter 24. Februar 2014
Der Beitrag präzisiert die Vereinbarkeit von Informationssystemen, wie sie von kantonalen Behörden teilweise zur Aufbereitung von «Klienteninformationen» im Bereich der Sozialarbeit verwendet werden, mit den allgemeinen Prinzipien des Datenschutzrechts, wobei das Erfordernis der gesetzlichen Grundlage besonders abgehandelt wird. Die Verfasser vertreten die Meinung, dass die kantonale Datenschutzgesetzgebung in Verbindung mit der Spezialgesetzgebung als gesetzliche Grundlage für die Einführung fraglicher Informationssysteme ausreichend ist, stellen aber bei der konkreten Ausgestaltung und beim Betrieb derselben hohe Anforderungen.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Problemstellung
  • B. Das Klienten-Informationssystem für Sozialarbeit (KiSS) – eine Skizze
  • C. Datenschutzrechtliche Vorgaben für Errichtung und Betrieb von Informationssystemen – am Beispiel des Klienten-Informationssystems für Sozialarbeit (KiSS) und unter besonderer Berücksichtigung des Kreises der Zugriffsberechtigten
  • I. Zum anwendbaren Recht
  • II. Zum Grundsatz der Rechtmässigkeit und dem Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage
  • 1. Grundsätze
  • a) Gesetzliche Grundlage
  • b) Erhöhte Anforderungen in Bezug auf besonders schützenswerte Personendaten
  • aa) Klare gesetzliche Grundlage (Art. 6 lit. a KDSG)
  • bb) Zwingende Notwendigkeit zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe (Art. 6 lit. b KDSG)
  • cc) Ausdrückliche Zustimmung (Art. 6 lit. c KDSG)
  • 2. Anwendung auf das Klienten-Informationssystem für Sozialarbeit (KiSS)
  • a) Grundsatz
  • b) Zur Frage der Reichweite der Zugriffsberechtigung
  • III. Zum Grundsatz der Zweckbindung
  • IV. Zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit
  • V. Sonstige Vorgaben
  • 1. Datensicherheit (Art. 17 KDSG, Art. 4 f. DSV)
  • 2. Protokollierung (Art. 17 KDSG, Art. 6 DSV)
  • 3. Vorabkontrolle (Art. 17a KDSG)
  • D. Zusammenfassung und Schlussbemerkung
  • I. Zusammenfassung
  • II. Schlussbemerkung
  • E. Literatur
  • F. Abkürzungen

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