Jusletter

Erstreckung ausgeschlossen: Die Gebrauchsleihe als ideale Vertragsform für die Zwischennutzung von Liegenschaften

  • Autoren/Autorinnen: Raffael Büchi / Eva Gehrig
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Raffael Büchi / Eva Gehrig, Erstreckung ausgeschlossen: Die Gebrauchsleihe als ideale Vertragsform für die Zwischennutzung von Liegenschaften, in: Jusletter 10. Februar 2014
Zwischennutzungen – zeitlich begrenzte Nutzungen von Liegenschaften – verhindern Leerstände und bieten dem Eigentümer so einen «Aktivschutz» seiner Liegenschaft. Die aufwändige Organisation und Verwaltung kann auf spezialisierte Dienstleister übertragen werden. Als vertragliche Basis drängt sich die Gebrauchsleihe auf, da damit Zwischennutzungen zeitlich genau auf die Bedürfnisse des Eigentümers zugeschnitten werden können, unter Ausschluss des Erstreckungsrisikos.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Mit Leerständen verbundene Risiken und Nachteile
  • 1.1 Hausbesetzungen
  • 1.2 Bauschäden
  • 1.3 Ertragsausfall
  • 2. Prävention von Leerständen durch Zwischennutzungen
  • 2.1 Effizientester Schutz von Liegenschaften
  • 2.2 Beitrag zur Kostendeckung
  • 2.3 Attraktivitätssteigerung und positiver Imagetransfer
  • 3. Die mit Zwischennutzungen verbundenen Herausforderungen und Vorurteile
  • 3.1 Organisation, Verwaltung und Überwachung von Zwischennutzungen
  • 3.2 Risikopotenzial von Zwischennutzungen wird überschätzt
  • 3.3 Termingerechte Beendigung von Zwischennutzungen
  • 4. Die juristische Strukturierung von Zwischennutzungen
  • 4.1 Erstreckungsrisiko bei Ausgestaltung als Mietverhältnis
  • 4.2 Die Gebrauchsleihe – die ideale Vertragsform für Zwischennutzungen
  • 4.2.1 Unentgeltlichkeit
  • 4.2.2 Dauer
  • 4.2.3 Sorgfalt und Haftung des Entlehners
  • 4.2.4 Freiheit bei der vertraglichen Gestaltung
  • 5. Fazit

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