Die Unternehmensnachfolge soll erleichtert werden
Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat am 22. Januar 2014 eine entsprechende Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmennamens in die Vernehmlassung geschickt.
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