Jusletter

Geringfügige Überlegungen zu geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens

Ein Aufsatz zu einem Halbsatz

  • Autoren/Autorinnen: Roland Fankhauser / Eva Schürmann
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Zitiervorschlag: Roland Fankhauser / Eva Schürmann, Geringfügige Überlegungen zu geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens, in: Jusletter 9. Dezember 2013
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts wurde auch Art. 19 Abs. 2 ZGB dahingehend ergänzt, dass urteilsfähige handlungsunfähige Personen auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens besorgen können. Die vorliegenden Überlegungen befassen sich mit dem Anwendungsbereich und den Tatbestandsvoraussetzungen dieser neuen Bestimmung.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Zur Entstehungsgeschichte
  • II. Zum Anwendungsbereich
  • 1. Übersicht
  • 2. Handlungsfähigkeit im Rahmen des freien Vermögens
  • 3. Handlungsfähigkeit bei Schenkungen
  • III. Zu den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen
  • 1. Allgemeines
  • 2. Besorgung von Angelegenheiten
  • 3. Geringfügigkeit
  • 4. Angelegenheiten des täglichen Lebens
  • IV. Fazit

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