Maintien en détention d’un violeur nonagénaire
BGer – Ein 90-jähriger Mann, der wegen der Vergewaltigung seiner Adoptivtochter von der Genfer Justiz verurteilt wurde, bleibt weiterhin in Haft. Der Mann hatte aufgrund eines Krebsleidens um Unterbrechung der Haftstrafe gebeten. Das Bundesgericht wies dies nun ab. (Urteil 6B_504/2013) (sk)
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