Partnerin zur Gefangenen gemacht – Mann zu Recht verurteilt
BGer – Ein Mann ist zu Recht wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen worden, weil er seine Lebenspartnerin während Jahren zur Gefangenen in der Familienwohnung gemacht hat. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung zu sieben Jahren Gefängnis durch das Zürcher Obergericht bestätigt. (Urteil 6B_139/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare