Hypothetisches Einkommen nicht rückwirkend
BGer – Im Rahmen des Verfahrens zur Abänderung eines Scheidungsurteils darf einem Exgatten nicht rückwirkend ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden. Vielmehr ist der betroffenen Partei hinreichend Zeit einzuräumen, um ihre Lebensumstände den veränderten Bedingungen anzupassen. (Urteil 5A_693/2012)
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