Jusletter

Unverwertbar auch als Indiz

Ohne Konfrontation mit dem Angeklagten erfolgte Aussage von Belastungszeugen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: fel., Unverwertbar auch als Indiz, in: Jusletter 8. Juli 2013
BGer – Beweismittel, die aus (grund-)rechtlichen Gründen nicht direkt verwertbar sind, dürfen auch nicht indirekt als Indiz herangezogen werden, um Widersprüche in einer anderen belastenden Aussage zum Nachteil des Angeklagten zu klären. Das Urteil fasst im Übrigen die Rechtsprechung zum Anspruch des Angeschuldigten auf Konfrontation mit Belastungszeugen zusammen und nimmt eine Präzisierung der publizierten Praxis vor. (Urteil 6B_183/2013)

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Rechtliches
  • III. Schlussfolgerung

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