Kein Geld für Schweizerin in Südamerika
BGer – Eine Schweizerin verliert ihre ausserordentliche IV-Rente und die Hilflosenentschädigung, wenn sie weiterhin mit ihrer Mutter in Südamerika leben will. Laut Bundesgericht wird das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dadurch nicht verletzt. (Urteil 9C_962/2012)
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