Jusletter

Der hindernisfreie Zugang zu Bildung – Pflichten der Hochschule

  • Autoren/Autorinnen: Eylem Copur / Kurt Pärli
  • Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen, Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • Zitiervorschlag: Eylem Copur / Kurt Pärli, Der hindernisfreie Zugang zu Bildung – Pflichten der Hochschule, in: Jusletter 15. April 2013
Studierende mit Behinderung sind an Schweizer Hochschulen weiterhin wenig präsent. Der Aufsatz befasst sich mit dem Recht auf Bildung und der Gewährleistung desselben an Hochschulen für Menschen mit Behinderung. Bildung hat herausragende Bedeutung für die Partizipation des Individuums am gesellschaftlichen und politischen Leben. Ob und in welcher Form Hochschulen verpflichtet sind, den Zugang zu und die Partizipation an Bildungsangeboten von Bund und Kantonen hindernisfrei zu gewährleisten, wird von der Autorin und dem Autor unter Berücksichtigung der hierfür relevanten nationalen und supranationalen Vorschriften dargelegt und insbesondere das Augenmerk auf die Formen des Nachteilsausgleichs gerichtet.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Bedeutung der UNO-Behindertenrechts-Konvention für die Bildung
  • 1. Aktueller Stand
  • 2. Die Behinderten-Konvention und das Recht auf Bildung
  • III. Schweizerisches Behindertengleichstellungsrecht
  • 1. Das Diskriminierungsverbot Art. 8 Abs. 2 BV
  • 2. Gesetzgebungsauftrag Art. 8 Abs. 4 BV
  • 3. Das Behindertengleichstellungsgesetz
  • 3.1. Zweck des Gesetzes
  • 3.2. Anwendungsbereich
  • 3.3. Begrifflichkeiten des BehiG: Behinderung, Benachteiligung, Nachteilsausgleich
  • 3.4. Zugang zu Bauten
  • 3.5. Inanspruchnahme von Aus- und Weiterbildung nach Art. 2 Abs. 4 BehiG, Art. 3 lit. f BehiG
  • 3.6. «Accessibility» – barrierefreie Nutzung moderner Informationstechnologien
  • 4. Weitere bildungsrelevante Rechtsnormen
  • IV. Konsequenzen für den Hochschulbetrieb
  • V. Zusammenfassung

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