Keine Leuchtschrift für Anwälte
BGer – Anwaltskanzleien bleibt es verwehrt, an der Gebäudefassade eine grossflächige, nachts leuchtende Firmenbeschriftung anzubringen. Laut Bundesgericht würde dies das Gebot der diskreten Werbung verletzen. Es hat die Beschwerde eines Zuger Anwaltsbüros abgewiesen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_714/2012)
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