Jusletter

Berufslehre für jugendliche Sans-Papiers

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Berufslehre für jugendliche Sans-Papiers, in: Jusletter 28. Januar 2013
Jugendliche Sans-Papiers sollen eine Berufslehre machen können. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft. Demnach können Jugendliche, welche eine Lehrstelle gefunden haben, mindestens 5 Jahre die Schule in der Schweiz besucht haben, eine Landessprache sprechen und integriert sind, ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung bis zum Ende der Lehre stellen. Diese Gesuche werden von den Kantonen geprüft und, falls positiv, an das Bundesamt für Migration weitergeleitet. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM) fordert die Kantone auf, solche Gesuche schnell zu prüfen.

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