Jusletter

Der Inhalt des Anspruchs auf ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung und seine prozessuale Geltendmachung

  • Autor/Autorin: Andrea Aeschlimann-Ziegler
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Gleichheit aller Menschen, Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
  • Zitiervorschlag: Andrea Aeschlimann-Ziegler, Der Inhalt des Anspruchs auf ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung und seine prozessuale Geltendmachung, in: Jusletter 21. Januar 2013
Im Frühling 2012 setzte sich das Bundesgericht mit zwei Fällen (BGE 138 I 162 und Urteil des Bundesgerichts 2C_930/2011 vom 1. Mai 2012) auseinander, bei denen es um den Anspruch auf ausreichende Sonderschulung eines behinderten resp. hochbegabten Kindes ging. Ausgehend von den bundesgerichtlichen Erwägungen in diesen zwei Urteilen widmet sich der Beitrag ausgewählten Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung. Eine zusammenfassende Würdigung der beiden Urteile des Bundesgerichts schliesst den Aufsatz ab.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Zusammenfassung der bundesgerichtlichen Urteile BGE 138 I 162 und Urteil 2C_930/2011 vom 1. Mai 2012
  • 1. BGE 138 I 162
  • 2. Urteil 2C_930/2011 vom 1. Mai 2012
  • II. Ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung
  • 1. Die einschlägigen Verfassungsbestimmungen und ihr Verhältnis untereinander
  • a. Art. 8 Abs. 2, Art. 19 und Art. 62 Abs. 3 BV
  • b. Verhältnis untereinander
  • c. Einschub: Völkerrechtliche Bestimmungen zum Grundschulunterricht von behinderten Kindern und Jugendlichen und Diskriminierungsverbote
  • 2. Art. 20 BehiG: Inhalt und Verhältnis zum Anspruch auf ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung
  • 3. «Gewisse Präferenz» für die integrative Schulung? Zweistufiger Rechtfertigungstest nach Art. 8 Abs. 2 BV
  • 4. Kein Anspruch auf die ideale Leistung aus Art. 19 und Art. 62 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 8 Abs. 2 BV
  • a. Grenzen der individuellen Förderung des Einzelnen
  • b. Voraussetzungen der Zulässigkeit von Privilegierungen behinderter Grundschüler
  • c. Anwendungsfall BGE 138 I 162
  • 5. Hochbegabung und Behinderung
  • a. Begriff der Behinderung: Grundrechtlicher Behinderungsbegriff und Behinderungsbegriff des BehiG
  • b. Hochbegabung als Behinderung?
  • 6. Prozessuale Geltendmachung des Anspruchs auf ausreichende und unentgeltliche Sonderschulung
  • a. Keine Fähigkeitsbewertung gemäss Art. 83 lit. t BGG
  • b. Zeitliche Dimension: Erfordernis des aktuellen Rechtsschutzinteresses
  • c. Kostenfrage: Unentgeltlichkeit des Verfahrens
  • III. Zusammenfassende Würdigung der bundesgerichtlichen Urteile BGE 138 I 162 und Urteil 2C_930/2011 vom 1. Mai 2012

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