Jusletter

Kanton Schwyz soll Wahlverfahren nicht ändern müssen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bund und Kantone, Übriges Verfassungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kanton Schwyz soll Wahlverfahren nicht ändern müssen, in: Jusletter 3. Dezember 2012
Der Kanton Schwyz soll sein Wahlverfahren nicht ändern müssen. Der Ständerat hat am 27. November 2012 beschlossen, die Bestimmung zum Wahlrecht in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung zu akzeptieren.

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