Jusletter

Strafbarkeit des Ankaufs in der Schweiz «entwendeter» Bankdaten nach deutschem Strafrecht und Verwertbarkeit der Daten

  • Autor/Autorin: Uwe Hellmann
  • Rechtsgebiete: Deutsches Recht, Steuerrecht, Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Uwe Hellmann, Strafbarkeit des Ankaufs in der Schweiz «entwendeter» Bankdaten nach deutschem Strafrecht und Verwertbarkeit der Daten, in: Jusletter 19. November 2012
Die Ankündigung der deutschen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, eine Gesetzesinitiative des Landes Hessen zur Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei, der den Ankauf und die Auswertung von illegal erlangten Bankdaten über deutsche Steuerpflichtige unterbinden soll, zu unterstützen, hat in Teilen der deutschen Öffentlichkeit zu heftigem Widerspruch geführt. Der Beitrag untersucht, ob es eines solchen Straftatbestandes überhaupt bedarf oder das geltende deutsche Strafrecht diese Fälle bereits erfasst.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung
  • II. Strafbarkeit der Beschaffung illegal erlangter Bankdaten
  • 1. Anwendbarkeit der Art. 273 StGB CH, Art. 47 BankG CH
  • 2. Strafbarkeit nach deutschem Strafrecht
  • 2.1 Standpunkt der deutschen Strafjustiz
  • 2.2 Auffassung der Literatur
  • 2.3 Eigene Sicht
  • 2.3.1 Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts
  • 2.3.2 Begünstigung (§ 257 dStGB)
  • 2.3.3 Anstiftung zur Geheimnishehlerei (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 dUWG, § 26 dStGB)
  • III. Verwertbarkeit illegal erlangter Bankdaten
  • 1. Verwertung im Strafverfahren
  • 2. Verwertung im Besteuerungsverfahren
  • IV. Fazit

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