Jusletter

Der Tod als normales Betriebsrisiko

Kommentar zum BGE 8C_741/2011 vom 1. Mai 2012

  • Autor/Autorin: Manuel Stengel
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Manuel Stengel, Der Tod als normales Betriebsrisiko, in: Jusletter 10. September 2012
Das Bundesgericht entschied im BGE 8C_741/2011 vom 1. Mai 2012, dass in der Musikbranche der Arbeitsausfall von Arbeitnehmenden infolge der Nichtverfügbarkeit von Musikern zum normalen Betriebsrisiko im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. a AVIG zähle. Folglich könne auch der Tod eines Bandmitglieds keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auslösen. Das Bundesgericht heisst damit die Beschwerde des SECO gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Luzern gut.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt von BGE 8C_741/2011 vom 1. Mai 2012
  • II. Erwägungen
  • 1. Erwägung 3
  • 2. Erwägung 4
  • III. Grundlagen/Bemerkungen
  • 1. Allgemeines
  • 1.1 Begriff und Zweck
  • 1.2 Voraussetzungen
  • 2. Bemerkungen
  • 2.1 Anstellungsverhältnis
  • 2.2 Normales Betriebsrisiko
  • 2.3 Fazit

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