Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Oktober 2010 erlag der Sänger der Schweizer Rockgruppe Gotthard den Folgen eines Motorradunfalls in den USA. Da hierdurch Einnahmen der Band ausblieben – geplante Auftritte mussten abgesagt werden und Sponsoren sprangen ab – meldete die von den Musikern gegründete Kollektivgesellschaft Kurzarbeit für die beiden verbleibenden Bandmitglieder an. Manuel Stengel kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 1. Mai 2012, laut dem der Tod eines Bandmitglieds zum normalen Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört und keinen Härtefall im Sinne des Gesetzes darstellt.
 
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Oktober 2011 widmet sich Selim Haktanir. Der Gerichtshof misst dem Internetvertrieb grosse Bedeutung zu und stellt klar, dass es Herstellern grundsätzlich nicht gestattet ist, gegenüber ihren Vertriebshändlern ein Internetverkaufsverbot auszusprechen. Gerade die Möglichkeit über das Internet Waren zu verkaufen, erschliesst den Händlern einen grösseren Kundenkreis auch ausserhalb des Einzugsgebietes eines Ladengeschäfts.
 
Zu Diskussionen in Rechtsprechung und Praxis hat der mit dem revidierten Lugano-Übereinkommen eingeführte neue Arrestgrund des definitiven Rechtsöffnungstitels geführt (vgl. auch Daniel Staehelin, Neues Arrestrecht ab 2011, in: Jusletter 11. Oktober  2010; Felix C. Meier-Dieterle, Ausländische «nicht LugÜ-Entscheide» als Arrestgrund?, in: Jusletter 18. Juli 2011). Dr. Georg Naegeli und Dario Marzorati geben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und äussern sich zum (umfassenden) Anwendungsbereich der Bestimmung und zu den Voraussetzungen ihrer Anwendung.
 
Dr. Roger Hischier bespricht die neu erschienene 7. Auflage von Ullin Streiff / Adrian von Kaenel / Roger Rudolph, Arbeitsvertrag, Praxis­kommentar zu Art. 319–362 OR.
 
Zudem freuen wir uns, Herrn Prof. Dr. Andreas Eicker neu im Redaktionsteam von Jusletter als Fachredaktor Strafprozessrecht begrüssen zu dürfen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

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