Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Im April 2012 hat das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid gefällt, in welchem es das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht für bankinterne Daten für anwendbar erklärte. An der Auskunftspflicht der Banken ändert sich selbst dann nichts, wenn das Auskunftsgesuch – wie im vorliegenden Fall – (auch) mit Blick auf einen Schadenersatzprozess gestellt wird. Mirco Ceregato und Dr. Lucien Müller besprechen das Urteil unter datenschutzrechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten sowie mit Blick auf dessen Relevanz in der Praxis.
 
Kritisch setzt sich Alain Alberini mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2011 auseinander. Bei der Bezeichnung «Swissair» assoziiert der Grossteil der Bevölkerung weiterhin die frühere Fluggesellschaft Swissair. Aufgrund dieses Bekanntheitsgrades und der damit verbundenen Verwechslungsgefahr kann die Marke «Swissair» nicht eingetragen werden. Im Besonderen hinterfragt Alain Alberini das Konzept der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse als absoluten Ausschlussgrund.
 
Welche Rechtsfolgen entstehen, wenn Dauerschuldverhältnisse ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ausserordentlich gekündigt werden? Lediglich für Miet-, Arbeits- und Auftragsverhältnisse gibt es ausdrückliche gesetzliche Regelungen. Für alle weiteren Dauerschuldverhältnisse folgern Benjamin Suter und Dr. Reto Vonzun insbesondere aus dem Grundsatz pacta sunt servanda die Ungültigkeit der Beendigung des Vertrages durch eine ungerechtfertigte ausserordentliche Kündigung.
 
Die Verfahrensabläufe in den einzelnen Kantonen sind teilweise schwer zu durchschauen. Für den Kanton Aargau bieten Dr. Meinrad Vetter und Christian Peyer in Form eines Updates (vgl. Meinrad Vetter, Ausgewählte Verfahren im Kanton Aargau, in: Jusletter 5. Februar 2007) eine praxisnahe und einprägsame Verfahrenssammlung zu den Verfahrensabläufen in den verschiedenen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts. Zudem zeigen sie die aargauische Gerichtsorganisation im Zivilprozessrecht sowie das Strafbefehlsverfahren auf.
 
Zu guter Letzt begrüssen wir herzlichst Frau Dr. Maja Blumer und Herrn Dr. Yiliang Dong im Redaktionsteam von Jusletter (Chinesisches Recht).
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

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