Jusletter

Elterliche Sorge – ein Grundrecht?

Das Diskriminierungsverbot, der Anspruch auf Achtung des Familienlebens und die Revision

  • Autor/Autorin: Martin Widrig
  • Rechtsgebiete: Gleichheit von Frau und Mann, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
  • Zitiervorschlag: Martin Widrig, Elterliche Sorge – ein Grundrecht?, in: Jusletter 23. Juli 2012
Mit dem Postulat 04.3250 am 7. Mai 2004 setzte Altnationalrat Reto Wehrli die Sorgerechtsrevision in Gang. Heute steht sie kurz vor ihrem Abschluss. Die Rechtsprechung des EGMR i.S. Zaunegger gg. Deutschland und Sporer gg. Österreich hat den Revisionsverlauf nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens geprägt. Entgegen der amtlichen Ankündigung muss und wird das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich auch für ledige Väter gelten, da diese sonst gegenüber nicht ledigen Vätern diskriminiert würden. Die erwähnten Urteile des EGMR haben jedoch auch eine weitere grundrechtlich bedeutsame Konsequenz: Das Sorgerecht ist ein Teilgehalt des Anspruchs auf Achtung des Familienlebens und damit grundrechtlich geschützt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Überblick
  • II. Rechtslage de lege lata und de lege ferenda
  • 1. Geltendes Recht
  • 2. Bisheriger Verlauf der Sorgerechtsrevision
  • 2.1. Anstoss durch Postulat Wehrli
  • 2.2. Vorentwurf und Resultate der Vernehmlassung
  • 2.3. Botschaft und Entwurf
  • 2.4. Erste parlamentarische Beratungen
  • III. Sorgerecht und Kindeswohl
  • IV. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Rechtsprechung des EGMR
  • 2.1. Urteil des EGMR 22028/14 i.S. Zaunegger gg. Deutschland vom 3. Dezember 2009
  • 2.2. Urteil des EGMR 35637/03 i.S. Sporer gg. Österreich vom 3. Februar 2011
  • 2.3. Bedeutung für das schweizerische Recht
  • 3. Grundrechtliche Ansprüche der schweizerischen Rechtsordnung
  • 3.1. Diskriminierung lediger Väter nach Art. 8 Abs. 2 BV
  • 3.2. Gleiche Rechte für Frau und Mann
  • V. Anspruchs auf Achtung des Familienlebens
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Schutzbereich umfasst das Sorgerecht
  • 3. Anforderungen an die Rechtfertigung des Sorgerechtsentzugs
  • 4. Erhebliche Konsequenz
  • VI. Sorgerecht und Konkubinat – Vereinbarkeit mit den Resultaten der Vernehmlassung
  • VII. Würdigung des Entwurfs
  • 1. Allgemeines
  • 2. Gleichstellung und Kindeswohl
  • 3. Sorgerechtserteilung an ledige Väter
  • 4. Periodische Überprüfbarkeit und Rückwirkung der Revision

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