Abwehransprüche des Sportlers gegen (angeblich rechtswidriges) Verbandsverhalten vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS/TAS)
Sportlern stehen gegen sie beeinträchtigende Vereins- oder Verbandsbeschlüsse Abwehransprüche zu. Von besonderer Bedeutung ist dabei der vereinsrechtliche Anspruch aus Art. 75 ZGB, dessen Voraussetzungen durch die Rechtsprechung beständig gelockert wurden. Der Beitrag analysiert den (sachlichen und persönlichen) Anwendungsbereich dieses Anspruchs sowie das Verhältnis zu den sonstigen nicht fristgebundenen (vereins- und sonstigen) Abwehransprüchen des Sportlers. Die Probleme, die sich aus einer Anspruchskonkurrenz ergeben, werden sowohl für Verfahren vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten, insbesondere vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS/TAS) untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- a) Sachlicher Anwendungsbereich
- aa) Willensäusserung eines (Vereins-)Organs
- cc) Unmittelbar auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet
- a) Das Merkmal «decision» i.S. des Art. R47 CAS-VerfO ist nicht zuständigkeitsbegründend
- b) Das Merkmal «decision» i.S. des Art. R47 CAS-VerfO ist auch keine Zulässigkeitsvoraussetzung
- c) Der von der CAS/TAS-Geschäftsstelle anzulegende Prüfungsmassstab
- V. Klagefristen
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