VOC-Lenkungsabgabe: Weiterführung der Befreiung für Unternehmen
Die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) enthält für Unternehmen eine Befreiungsmöglichkeit, die per Ende 2012 ausläuft. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 beschlossen, diese Befreiungsmöglichkeit unbefristet weiterzuführen und sie an zusätzliche Anforderungen zu knüpfen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare