AuG: Sanktionen für Luftverkehrsunternehmen
Luftverkehrsunternehmen sollen mit wirksameren Sanktionen davon abgehalten werden, Ausländer zu befördern, die nicht die nötigen Reisedokumente für eine Einreise in die Schweiz haben. Zudem will sich der Bund an den Kosten kantonaler Haftanstalten beteiligen können, die dem Vollzug der Vorbereitungs- , Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft dienen. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) eröffnet.
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