Wie viel Versicherung braucht die Medizin?
Kritische Gedanken zur Neukonzeption des medizinischen Abklärungsverfahrens in der Invalidenversicherung oder die Auftragsvergabe durch SuisseMED@P
Der Beitrag fasst die gesetzlichen Neuerungen bei den medizinischen Abklärungen im Rahmen von IV-Verfahren gestützt auf den per 1. März 2012 in Kraft gesetzten Art. 72bis IVV zusammen. Er zeigt aus der Sicht einer Geschädigtenanwältin die verfahrensrechtlichen und systemischen Unzulänglichkeiten bei der Auftragsvergabe auf und fordert weitergehende Massnahmen der Zulassungs- und Qualitätskontrolle.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die interne Leistungsabklärung durch die IV
- II. Die vorgesehene Stärkung der Stellung des RAD de lege ferenda
- III. Die bisherige und die neue Regelung der polydisziplinären Begutachtung
- IV. Begünstigung von finanziell abhängigen Vollzeitgutachtern durch SuisseMed@P
- V. Qualitätsausschuss gemäss BSV
- VI. Evidenzbasierte Begutachtung
- VII. Zur Unabhängigkeit der Verwaltung
- VIII. Fehlende Parität in der Versicherungsmedizin
- 1. Die SIM
- 2. Akademie «asim»:
- 3. Notwendigkeit unabhängiger Lehre und Forschung in der Versicherungsmedizin
- IX. Externe Zulassungs- und Verteilstelle
- X. Fazit
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