Das neue Begutachtungsverfahren in der Invalidenversicherung
Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid seine Rechtsprechung zum Verfahren bei der IV-Begutachtung geändert (BGE 137 V 210). Neu müssen den Versicherten zusätzliche Mitwirkungsrechte gewährt werden und die Anordnung einer Begutachtung muss in Streitfällen mittels anfechtbarer Verfügung ergehen. Weitere Vorgaben des Gerichts betreffen Qualität, Entschädigung, Vergabe der Gutachteraufträge sowie den Anspruch auf gerichtliche Begutachtungen. Der Bundesrat hat auf den 1. März 2012 einen neuen Verordnungsartikel in Kraft gesetzt (Art. 72bis IVV). Der Beitrag zeigt die wichtigsten Änderungen des Begutachtungsverfahrens auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 3. Das Urteil des Bundesgerichts vom 28. Juni 2011 (BGE 137 V 210 ff.)
- 4. Umsetzung des Urteils
- 4.1 Neuer Art. 72bis IVV und neue Vereinbarung des BSV mit den Gutachterstellen
- 4.2. Das neue Verfahren im Einzelnen
- 5. Ausblick
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