Policier écarté pour consultation zélée de sites pornographiques
BGer – Ein ehemaliger Polizeiangestellter darf nicht mehr für die kantonale Polizei Neuenburg arbeiten, da er auch ausserhalb seines Dienstes zu oft pornografische Webseiten besuchte. Das Bundesgericht wies die Berufung des Mannes ab. Dieser hatte angegeben, die Webseiten nur dienstlich im Kampf gegen Kinderpornografie genutzt zu haben. (Urteil 8C_325/2011) (sk)
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