Strassenverkehr: Eltern von Unfallopfer erhalten Recht
BGer – Verursacher eines Verkehrsunfalls müssen unter Umständen dafür aufkommen, wenn Eltern aus Schock über den Tod ihres Kindes arbeitsunfähig werden. Das Bundesgericht hat einem Zuger Elternpaar Recht gegeben, das seinen Sohn bei einem Unfall verloren hat. (BGE 4A_364/2011)
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