Jusletter

Der Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis im Lichte von Auskunftspflichten des Sozialhilferechts am Beispiel des Kantons Bern

  • Autor/Autorin: Daniel Kettiger
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Sozialversicherungsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Daniel Kettiger, Der Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis im Lichte von Auskunftspflichten des Sozialhilferechts am Beispiel des Kantons Bern, in: Jusletter 2. April 2012
Mit einer auf den 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) verpflichtet der Kanton Bern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern zur Information gegenüber den Sozialbehörden und anderen Organisationen, die Leistungen der Sozialhilfe anbieten. Der Aufsatz zeigt auf, dass diese Verpflichtung in mehrfacher Hinsicht gegen das Bundesrecht verstösst und deshalb nicht angewendet werden darf. Er befasst sich dabei auch eingehend mit der expansiven Kraft des kantonalen öffentlichen Rechts und deren Schranken.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangspunkt: Art. 8c Abs. 1 Bst. d des Sozialhilfegesetzes (SHG) des Kantons Bern
  • 2. Widerspruch zum Bundesprivatrecht
  • 2.1 Die expansive Kraft des kantonalen öffentlichen Rechts und deren Schranken
  • 2.2 Vorrang des Bundesprivatrechts im vorliegenden Fall
  • 3. Verletzung von Grundsätzen des übergeordneten Datenschutzrechts
  • 3.1 Zweckentfremdungsverbot
  • 3.2 Verhältnismässigkeitsgrundsatz
  • 3.3 Die Problematik der inhärenten Bekanntgabe von Personendaten an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber
  • 4. Fehlende Rechtsetzungskompetenz des Kantons
  • 4.1 Grundsatzfrage: Zulässige Anknüpfungspunkte für die Rechtsunterwerfung
  • 4.2 Öffentliches Dienstrecht des Bundes und anderer Kantone als Schranke
  • 5. Schluss
  • 5.1 Unzulässige Verpflichtung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
  • 5.2 Abwehrrechte der Betroffenen
  • 5.2.1 Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber
  • 5.2.2 Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer

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